Der Leitfaden für den Rechtsuchenden

Strafbefehl

Es kann zu einer Verurteilung kommen, ohne dass eine Verhandlung stattfindet. Darum: Frist von 2 Wochen beachten und Einspruch einlegen! Es kommt dann zu einer Verhandlung.
Legt man keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig; man ist vorbestraft. Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Häufig ja, denn z.B. bei einer Geldstrafe wird das Einkommen geschätzt. Davon werden Abzüge gebildet und der Betrag durch 30 Tage geteilt. Dies ergibt die Tagessatzhöhe. Die Anzahl der Tagessätze wird dann multipliziert mit der Höhe des Tagessatzes.
Die Festlegung beruht auf der Einkommensschätzung der Staatsanwaltschaft. Diese Schätzung ist häufig fehlerhaft. Der Einspruch kann beschränkt werden auf die Höhe des Tagessatzes oder die Anzahl der Tagessätze. Der Einspruch kann aber auch unbeschränkt eingelegt werden.
Erst wenn der Anwalt die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft kennt und die Einkommensverhältnisse des Mandanten und mit dem Mandanten über die angeklagte Tat gesprochen hat, lässt sich eine Aussage treffen, ob ein Einspruch lohnend ist.
Nach jedem Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung. Diese endet mit einem Urteil.